| Aufgabe | Überwacht die Geschäftsführung und kontrolliert wichtige Entscheidungen | Berät oder überwacht, je nachdem, was das Unternehmen festlegt | Begleitet die Strategie eines Hauses dauerhaft und berät die Führung |
| Grundlage | Gesetz, etwa Aktiengesetz und Mitbestimmungsgesetze | Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Geschäftsordnung | Vertrag zwischen dem Haus und dem Rat |
| Pflicht | Vorgeschrieben, etwa in der Aktiengesellschaft und ab einer bestimmten Größe in der GmbH | Freiwillig | Freiwillig |
| Befugnisse | Prüft, stimmt wichtigen Geschäften zu, bestellt in der Aktiengesellschaft den Vorstand | Von reiner Beratung bis zu Zustimmungsrechten | Beratend, ohne Organstellung im Haus |
| Besetzung | Gewählt von den Anteilseignern, in mitbestimmten Unternehmen teils von den Beschäftigten | Berufen von Gesellschaftern oder Geschäftsführung | Zusammengestellt vom Rat aus seinen Mitgliedern, passend zur Frage des Hauses |