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Rat der Strategen

Gremien, Beiräte und Aufsichtsräte

Wo Strategie entschieden wird

In Aufsichtsräten und Beiräten fallen die Entscheidungen, die ein Haus über Jahre prägen. Der Rat der Strategen bringt zusammen, was starke Gremien ausmacht: erfahrene Persönlichkeiten, die über Branchen und Ländergrenzen hinweg abwägen, entscheiden und Verantwortung tragen.

Vom Rat in die Gremien

Der Rat arbeitet, wie gute Gremien arbeiten

Im Rat der Strategen kommen Führungspersönlichkeiten in Räten zusammen. Sie bereiten Fragen vor, wägen ab, stimmen ab und fällen gemeinsam ein Urteil. Genau diese Arbeit braucht jedes starke Gremium. Deshalb ist der Weg vom Rat in die Gremien kurz.

  1. I

    Räte im Rat

    Ratsmitglieder beraten in wechselnden Räten zu Fällen, Kernfeldern und Lagen. Hier entsteht die Erfahrung, gemeinsam zu entscheiden.

  2. II

    Strategische Beiräte

    Aus seinen Mitgliedern baut der Rat strategische Beiräte auf, die Unternehmen und Organisationen dauerhaft zur Seite stehen.

  3. III

    Aufsichtsräte und Beiräte

    Für Mandate in Aufsichtsräten und Beiräten kann der Rat Persönlichkeiten aus seinen Reihen vorschlagen. Berufen werden sie vom Unternehmen.

Für Unternehmen und Organisationen

Eine Anlaufstelle für Ihre Gremien

Ob ein neues Gremium entstehen soll, ein bestehendes Gremium Unterstützung sucht oder eine Besetzung ansteht: Der Rat berät aus vielen Blickwinkeln, unabhängig und vertraulich. Diese Leistungen sind Teil der Partnerschaft mit dem Rat; welche enthalten sind, richtet sich nach der Stufe.

Ein Gremium, das dauerhaft mitdenkt

Strategischer Beirat des Rats

Der Rat stellt aus seinen Mitgliedern einen strategischen Beirat zusammen, der Ihr Haus dauerhaft begleitet. Der Vertrag besteht mit dem Rat, die Ratsmitglieder wirken in seinem Auftrag. Der Beirat berät und hat keine Organstellung.

Strategischen Beirat anfragen

Wenn ein Gremium Rat sucht

Bestehende Gremien begleiten

Der Rat begleitet Ihren Aufsichtsrat oder Beirat beratend, etwa bei einer Strategieklausur, bei der Einschätzung der Lage des Hauses oder bei einer Grundsatzfrage. Die Entscheidung bleibt beim Gremium.

Begleitung anfragen

Wenn eine Besetzung ansteht

Besetzungsfragen und Vorschläge

Der Rat berät zu Rolle, Profil, Zusammensetzung und Zeitpunkt. Für Aufsichtsräte und Beiräte schlägt er Persönlichkeiten aus dem Rat vor, stets nur, wenn sie es selbst möchten, und Ihr Haus beruft.

Besetzungsfrage schildern

Für Führungspersönlichkeiten

Für alle, die in Gremien wirken wollen

Ein Gremienmandat verlangt mehr als Fachwissen: Urteilskraft über das eigene Haus hinaus, die Fähigkeit, mit anderen abzuwägen, und den Blick für die Strategie als Ganzes. Genau so arbeiten Ratsmitglieder im Rat, Frage für Frage.

  • Gremienarbeit in echten RätenRatsmitglieder beraten im Rat in echten Räten: Sie bereiten Fragen vor, wägen Blickwinkel ab, stimmen ab und fällen ein gemeinsames Urteil. Das ist die Arbeitsweise, die auch Beiräte und Aufsichtsräte prägt.
  • Das Kernfeld Gremien und AufsichtsratIm Kernfeld tauschen sich Ratsmitglieder darüber aus, wie Gremien wirksam arbeiten und Mandate verantwortungsvoll geführt werden. Mit jedem Fall wächst das Wissen des Rats.
  • Austausch über Branchen hinwegIm Rat wirken Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer, die Gremienarbeit aus der Praxis kennen. Der Rat ist auf Deutschland, Österreich und die Schweiz angelegt.
  • Sichtbar werdenWer im Rat wirkt, wird wahrgenommen. Fragt eine Organisation an, kann der Rat passende Ratsmitglieder für ein Mandat vorschlagen, stets nur, wenn sie es selbst möchten.
  • Im strategischen Beirat des Rats wirkenStellt der Rat einer Organisation einen strategischen Beirat, wirken darin Ratsmitglieder im Auftrag des Rats.
  • Mit klarem RahmenDie Mitwirkung passt zu Ihrer Rolle und zu Ihren Aufgaben im eigenen Haus. Wie, steht unter Wie Zusammenarbeit im Rat gelingt.

Unabhängig in jeder Berufung

Der Rat berät, stellt auf Anfrage eigene strategische Beiräte zusammen und schlägt Persönlichkeiten vor, stets nur, wenn sie es selbst möchten. Über jede Berufung entscheidet allein das Unternehmen oder die Organisation. Mandate sagt der Rat nicht zu, Stellen vermittelt er nicht.

Aufnahmegespräch anfragen

Im Vergleich

Aufsichtsrat, Beirat, strategischer Beirat

Drei Gremien, drei Aufgaben. Ein Überblick, worin sie sich unterscheiden.

MerkmalAufsichtsratBeiratStrategischer Beirat des Rats
AufgabeÜberwacht die Geschäftsführung und kontrolliert wichtige EntscheidungenBerät oder überwacht, je nachdem, was das Unternehmen festlegtBegleitet die Strategie eines Hauses dauerhaft und berät die Führung
GrundlageGesetz, etwa Aktiengesetz und MitbestimmungsgesetzeGesellschaftsvertrag, Satzung oder GeschäftsordnungVertrag zwischen dem Haus und dem Rat
PflichtVorgeschrieben, etwa in der Aktiengesellschaft und ab einer bestimmten Größe in der GmbHFreiwilligFreiwillig
BefugnissePrüft, stimmt wichtigen Geschäften zu, bestellt in der Aktiengesellschaft den VorstandVon reiner Beratung bis zu ZustimmungsrechtenBeratend, ohne Organstellung im Haus
BesetzungGewählt von den Anteilseignern, in mitbestimmten Unternehmen teils von den BeschäftigtenBerufen von Gesellschaftern oder GeschäftsführungZusammengestellt vom Rat aus seinen Mitgliedern, passend zur Frage des Hauses

Vereinfachter Überblick, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung; diese erteilt der Rat nicht. Im Einzelfall gelten Rechtsform, Satzung und die jeweiligen Gesetze.

Drei Länder

Gremien in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der Rat ist auf drei Länder angelegt. Die Gremien dieser Länder folgen zwei Grundmodellen: Deutschland und Österreich trennen Führung und Aufsicht, die Schweiz vereint beides im Verwaltungsrat.

Deutschland

  • Getrennt: Der Vorstand führt, der Aufsichtsrat überwacht und bestellt ihn.
  • Aufsichtsrat vorgeschrieben in Aktiengesellschaft und Genossenschaft, in der GmbH ab mehr als 500 Beschäftigten.
  • Mitbestimmung: ab mehr als 500 Beschäftigten ein Drittel, ab mehr als 2.000 die Hälfte der Sitze für Beschäftigte.

Österreich

  • Getrennt wie in Deutschland: Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft.
  • In der GmbH vorgeschrieben unter anderem ab durchschnittlich mehr als 300 Beschäftigten.
  • Der Betriebsrat entsendet ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat.

Schweiz

  • Vereint: Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Aktiengesellschaft.
  • Er trägt die Oberleitung und kann die Geschäftsführung an eine Geschäftsleitung übertragen.
  • Eine gesetzliche Mitbestimmung der Beschäftigten im Verwaltungsrat gibt es nicht.

Vereinfachter Überblick, Stand Oktober 2026, ohne Sonderfälle wie Konzerne oder besondere Branchen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Gremien

Was ist ein strategischer Beirat des Rats der Strategen?

Ein Beirat aus Ratsmitgliedern, den der Rat einem Unternehmen oder einer Organisation zur dauerhaften strategischen Begleitung stellt. Der Vertrag besteht zwischen der Organisation und dem Rat, die Ratsmitglieder wirken in seinem Auftrag. Der Beirat berät und hat keine Organstellung.

Kann der Rat Persönlichkeiten für einen Aufsichtsrat oder Beirat vorschlagen?

Ja. Für Beirats-, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmandate kann der Rat Persönlichkeiten aus dem Rat vorschlagen, nur, wenn sie es selbst möchten. Die Entscheidung trifft allein das Unternehmen oder die Organisation. Arbeitsstellen vermittelt der Rat nicht.

Sind über den Rat bereits Gremienmandate entstanden?

Bislang nicht, der Rat steht am Anfang dieses Weges. Er berät zu Gremienfragen, stellt auf Anfrage eigene strategische Beiräte zusammen und schlägt Persönlichkeiten vor, Mandate sagt er nicht zu. Der Schritt dorthin ist kurz, weil Ratsmitglieder schon heute in den Räten des Rats gemeinsam beraten, abstimmen und Verantwortung für ein Urteil tragen.

Worin unterscheiden sich Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat?

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ, das die Geschäftsführung überwacht, etwa in der Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich. Der Beirat ist freiwillig, seine Aufgaben legt das Unternehmen selbst fest, von reiner Beratung bis zu Zustimmungsrechten. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Schweizer Aktiengesellschaft und verbindet Leitung und Aufsicht.

Wie bereitet die Mitwirkung im Rat auf ein Gremienmandat vor?

In den Räten des Rats bereiten Ratsmitglieder Fragen vor, wägen unterschiedliche Blickwinkel ab und stimmen ab. Das Kernfeld „Gremien und Aufsichtsrat“ behandelt, wie Gremien wirksam arbeiten und Mandate verantwortungsvoll geführt werden. Wer im Rat wirkt, wird zudem wahrgenommen und kann für Mandate vorgeschlagen werden, stets nur, wenn er oder sie es möchte.

Wie vertraulich sind Gremienanliegen?

Vertraulichkeit wird vereinbart, bevor ein Anliegen im Rat besprochen wird. Der Ratsvorsitzende stellt vorab einen Kreis zusammen, der der Frage frei und offen gegenübersteht.

Der nächste Schritt

Für Organisationen genügt eine kurze Beschreibung des Gremiums und der Frage, jedes Anliegen wird vertraulich behandelt. Für Führungspersönlichkeiten beginnt der Weg mit einem persönlichen Gespräch mit dem Ratsvorsitzenden.

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